Strafrecht

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Strafrecht

Strategische Vertretung in Strafverteidigung und -begleitung, mit detaillierter Fallanalyse von der Ermittlungsphase bis zum Abschluss des Verfahrens. Vertretung bei Vernehmungen, Anhörungen, vorsorglichen Maßnahmen und anderen prozessualen Handlungen, stets mit Fokus auf den umfassenden Schutz der Rechte des Mandanten.

Besondere Aufmerksamkeit gilt Fällen mit Migrationsauswirkungen, unter Berücksichtigung möglicher Auswirkungen auf Visabestimmungen, Aufenthaltstitel, Einbürgerung und den Verbleib im Land. Rechtsberatung in Situationen, die internationale Elemente beinhalten, um einen koordinierten und auf die transnationalen Implikationen des Falls abgestimmten Ansatz zu gewährleisten.

Präventive Beratung, Festlegung von Verteidigungsstrategien und engmaschige Begleitung in allen Phasen des Strafverfahrens, mit technischem, vertraulichem und verpflichtetem Vorgehen zur Wahrung des Ansehens und der Rechtssicherheit des Mandanten.

Häufig gestellte Fragen

Ja, erheblich. Eine strafrechtliche Verurteilung kann zum Widerruf der Aufenthaltserlaubnis und sogar zur Ausweisung aus dem deutschen Bundesgebiet führen. Verurteilungen mit einer Freiheitsstrafe von über 2 Jahren (in der Regel) können eine zwingende Ausweisung zur Folge haben. Auch geringere Verurteilungen können die Verlängerung des Visums, den Antrag auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis und das Einbürgerungsverfahren beeinflussen. Daher sollte die strafrechtliche Verteidigung von Ausländern stets die aufenthaltsrechtlichen Folgen berücksichtigen.

Jeder Angeklagte in Deutschland hat grundlegende Rechte, die unabhängig von seiner Nationalität garantiert sind: Recht auf Aussageverweigerung (Sie sind nicht verpflichtet, Aussagen zu machen), Recht auf einen Verteidiger, Recht auf einen Dolmetscher bei allen Verfahrenshandlungen und das Recht auf Akteneinsicht über den Anwalt. Es ist unerlässlich, von Ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch zu machen und einen Anwalt zu kontaktieren, bevor Sie eine Aussage bei der Polizei machen.

Die Abschiebung kann nach einer strafrechtlichen Verurteilung erfolgen, aber nicht während des Verfahrens. Solange das Verfahren läuft, gilt die Unschuldsvermutung. Nach der Verurteilung prüft die Ausländerbehörde, ob sie eine Ausweisungsverfügung erlässt, wobei die Schwere des Verbrechens, familiäre Bindungen in Deutschland und die Aufenthaltsdauer berücksichtigt werden. EU-Bürger genießen einen verstärkten Schutz vor Abschiebung.

Ja. Für die deutsche Einbürgerung ist es notwendig, keine relevanten strafrechtlichen Verurteilungen zu haben. Geringfügige Verurteilungen (Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten zur Bewährung ausgesetzt) werden in der Regel nicht berücksichtigt. Schwerwiegendere Verurteilungen können die Einbürgerung dauerhaft verhindern. Für die Niederlassungserlaubnis wird ebenfalls das Führungszeugnis geprüft. Nach einer bestimmten Frist ohne weitere Vergehen können Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister getilgt werden.