Rechtsberatung, die sich auf die Analyse und Durchführung von Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile in Deutschland spezialisiert hat. Technische Unterstützung bei der Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen, der normativen Kompatibilität und der formellen Angemessenheit von im Ausland ergangenen Entscheidungen, um deren Gültigkeit und Wirksamkeit auf deutschem Territorium zu gewährleisten.
Umfassende Begleitung des Verfahrens bei den zuständigen Behörden, mit besonderem Schwerpunkt auf den Bereichen Familien- und Erbrecht, einschließlich Scheidungen, Sorgerecht, Unterhalt, Güterstand und Erbschaftsangelegenheiten. Strategische Analyse der rechtlichen Auswirkungen und möglicher Folgen der Genehmigung.
Strukturierte Orientierung zur Gewährleistung der Rechtssicherheit bei der Übertragung von Entscheidungen zwischen verschiedenen Gerichtsbarkeiten, zur Förderung der normativen Harmonisierung und zur Wirksamkeit international anerkannter Rechte.
Spezialisierte Rechtsberatung zur sicheren Führung.
Die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils in Brasilien erfolgt durch das Superior Tribunal de Justiça (STJ). Der Prozess erfordert: das ursprüngliche deutsche Urteil mit Rechtskraft, eine beglaubigte Übersetzung ins Portugiesische, Apostille (Haager Apostille) und einen von einem bei der OAB registrierten Anwalt unterzeichneten Antrag. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 6 bis 12 Monate. Nach der Genehmigung kann die Scheidung im brasilianischen Standesamt eingetragen werden.
Wenn Vermögenswerte in beiden Ländern vorhanden sind, sind in der Regel zwei separate Nachlassverfahren erforderlich: eines in Brasilien (für Vermögenswerte in Brasilien) und eines in Deutschland (für Vermögenswerte in Deutschland). Die europäische Erbrechtsverordnung (EU 650/2012) kann anwendbar sein, wenn der Verstorbene Staatsbürger eines EU-Landes war, Brasilien ist jedoch nicht Teil dieser Verordnung. Die Koordination zwischen Anwälten in beiden Ländern ist unerlässlich, um Doppelbesteuerung und Zuständigkeitskonflikte zu vermeiden.
Ja, aber es bedarf eines Anerkennungsverfahrens. In Deutschland wird die Anerkennung ausländischer Urteile durch § 328 der ZPO (Zivilprozessordnung) geregelt. Das deutsche Gericht prüft, ob das Urteil mit der deutschen öffentlichen Ordnung vereinbar ist und ob der Beklagte die Möglichkeit zur Verteidigung hatte. Bei Scheidungen erfolgt die Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung, nicht durch das Gericht.
Die Fristen variieren je nach Land und Art des Urteils. In Brasilien (STJ) dauert die Anerkennung eines deutschen Urteils im Durchschnitt 6 bis 12 Monate. In Deutschland kann die Anerkennung brasilianischer Urteile je nach Komplexität und zuständiger Behörde 3 bis 9 Monate dauern. Die korrekte Vorbereitung der Dokumentation ist der Faktor, der die Frist am meisten beeinflusst – Dokumentationsfehler führen zu Rücksendungen und erheblichen Verzögerungen.