Zivilrecht

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Assessoria jurídica empresarial abertura de empresa na Alemanha

Zivilrecht

Strategische Rechtsberatung für Unternehmen in zivilrechtlichen Angelegenheiten, die auf die sichere Strukturierung von Geschäftsbeziehungen und die Minimierung rechtlicher Risiken ausgerichtet ist. Erstellung, Überprüfung und Analyse von Unternehmensverträgen, um Klarheit, Ausgewogenheit und den Schutz der Interessen aller Beteiligten bei jeder Transaktion zu gewährleisten.

Tätigkeit in Angelegenheiten der zivilrechtlichen Haftung, Vertragserfüllung, Geschäftsverhandlungen und präventives Konfliktmanagement, stets mit Fokus auf die Erhaltung der Geschäftstätigkeit und die rechtliche Sicherheit von Entscheidungen. Technische Unterstützung bei der Führung von Streitigkeiten, um effiziente Lösungen zu suchen, sei es durch Verhandlungen oder gerichtlich.

Besondere Aufmerksamkeit gilt Operationen mit internationalen Elementen, unter Berücksichtigung grenzüberschreitender Auswirkungen, gesetzlicher Unterschiede und regulatorischer Besonderheiten. Laufende Beratung für Unternehmen, die in verschiedenen Rechtsordnungen tätig sind oder Geschäftsbeziehungen unterhalten, mit einem integrierten Ansatz, der auf die Anforderungen des globalen Rechtsumfelds abgestimmt ist.

Häufig gestellte Fragen

Ausländer können Unternehmen in Deutschland gründen, auch ohne im Land zu wohnen (abhängig von der Rechtsform). Die gebräuchlichsten Formen sind die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mindestkapital von 25.000 €) und die UG (haftungsbeschränkt) (Mini-GmbH, ab 1 €). Der Prozess umfasst die Eintragung ins Handelsregister, die Eröffnung eines Geschäftskontos, die steuerliche Erfassung beim Finanzamt und für Personen, die nicht in Deutschland wohnhaft sind, die eventuelle Notwendigkeit eines Visums für Selbstständige.

Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist die traditionelle deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Mindeststammkapital von 25.000 €. Die UG (Unternehmergesellschaft) ist eine Variante der GmbH mit einem Mindestkapital von nur 1 €, aber mit der Verpflichtung, 25% des Jahresgewinns einzubehalten, bis 25.000 € erreicht sind, wenn sie in eine GmbH umgewandelt werden kann. Die UG ist ideal für diejenigen, die mit weniger Kapital beginnen möchten, während die GmbH mehr Glaubwürdigkeit auf dem Markt vermittelt.

Ja. Ein Brasilianer kann Gesellschafter einer GmbH oder UG sein, ohne in Deutschland ansässig zu sein. Allerdings benötigt jede GmbH einen Geschäftsführer mit meldeadressiertem Wohnsitz in Deutschland. Wenn der brasilianische Gesellschafter auch Geschäftsführer werden und in Deutschland wohnen möchte, benötigt er ein Visum für Selbstständige (§ 21 AufenthG). Es gibt Rechtsstrukturen, die eine Fernverwaltung mit einem im Inland ansässigen Geschäftsführer ermöglichen.

Die wichtigsten steuerlichen Pflichten einer GmbH/UG in Deutschland umfassen: Körperschaftsteuer von 15%%, Solidaritätszuschlag von 5,5%%auf die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, die je nach Gemeinde variiert (in München ca. 17,15%%), und eine Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) von standardmäßig 19%%. Die gesamte effektive Steuerlast auf den Gewinn liegt in der Regel zwischen 30%%und 33%%.

Die Gründung einer GmbH erfordert zwingend die Mitwirkung eines deutschen Notars zur Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Ein Anwalt ist zwar rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben, aber sehr empfehlenswert – insbesondere für Ausländer, die mit dem deutschen Rechtssystem nicht vertraut sind. Die juristische Beratung stellt sicher, dass der Gesellschaftsvertrag die Interessen des Gesellschafters schützt, migrationsrechtliche Aspekte abgedeckt sind und die steuerliche Registrierung korrekt erfolgt.