Erbrecht und Erbschaften

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Planejamento patrimonial e herança internacional Brasil Alemanha

Erbrecht und Erbschaften

Rechtsberatung spezialisiert auf Erbschaftsangelegenheiten, mit Tätigkeit in internationalen Erbschaften, Nachlassaufteilung und Vermögensorganisation, die verschiedene Gerichtsbarkeiten umfasst. Strategische Analyse der anwendbaren Gesetzgebung unter Berücksichtigung von Kollisionsnormen, Wohnsitz der Parteien, Standort der Vermögenswerte und grenzüberschreitenden Auswirkungen.

Beratung bei der Strukturierung von Nachlassplanung mit Schwerpunkt auf Vermögensschutz, rechtssicherer Übertragung von Vermögenswerten und Vermeidung zukünftiger Rechtsstreitigkeiten. Tätigkeit in Nachlassverfahren, Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen sowie Regularisierung von Vermögenswerten, die sich in mehr als einem Land befinden.

Technische Unterstützung in allen Phasen des Nachfolgeprozesses, mit einem sorgfältigen und strukturierten Ansatz, der auf den Erhalt des Familienvermögens und die Harmonisierung der anwendbaren Normen in internationalen Kontexten abzielt.

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Häufig gestellte Fragen

Wenn ein Brasilianer Erbe von Vermögenswerten in Deutschland ist, unterliegt der Nachlassprozess grundsätzlich dem Recht des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen. Wenn der Verstorbene in Deutschland gelebt hat, gilt das deutsche Erbrecht. Der Erbe muss beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen. Brasilianische Dokumente wie Geburts- und Heiratsurkunden müssen übersetzt und mit einer Apostille versehen werden.

Wenn Vermögenswerte in beiden Ländern vorhanden sind, sind in der Regel zwei separate Nachlassverfahren erforderlich: eines in Brasilien (für Vermögenswerte in Brasilien) und eines in Deutschland (für Vermögenswerte in Deutschland). Die europäische Erbrechtsverordnung (EU 650/2012) kann anwendbar sein, wenn der Verstorbene Staatsbürger eines EU-Landes war, Brasilien ist jedoch nicht Teil dieser Verordnung. Die Koordination zwischen Anwälten in beiden Ländern ist unerlässlich, um Doppelbesteuerung und Zuständigkeitskonflikte zu vermeiden.

Ja. Deutschland erhebt eine Erbschaftssteuer (Erbschaftsteuer) mit Sätzen von 7%bis 50% , je nach Verwandtschaftsgrad und Erbschaftswert. Ehepartner haben eine Freigrenze von bis zu 500.000 €, Kinder bis zu 400.000 € und Enkel bis zu 200.000 €. Für Erben ohne nahe Verwandtschaft beträgt die Freigrenze nur 20.000 €. Die Steuer ist auch dann fällig, wenn der Erbe im Ausland wohnt, sofern sich die Vermögenswerte in Deutschland befinden.

Das kommt darauf an. Die formelle Gültigkeit eines Testaments wird gemäß dem Haager Übereinkommen über das auf die Form von Verfügungen von Todes wegen anzuwendende Recht (1961) beurteilt. Ein in Brasilien nach brasilianischen Formalitäten errichtetes Testament kann in Deutschland gültig sein, muss aber übersetzt und dem deutschen Nachlassgericht vorgelegt werden. Es wird empfohlen, dass Personen, die Vermögenswerte in beiden Ländern besitzen, separate Testamente für jede Gerichtsbarkeit erstellen.

In Deutschland muss die Ausschlagung der Erbschaft innerhalb von 6 Wochen erfolgen, nachdem der Erbe Kenntnis von der Erbschaft erlangt hat (6 Monate, wenn der Erbe im Ausland lebt). Die Ausschlagung ist ein deklaratorischer Akt und muss vor dem Nachlassgericht oder durch eine notariell beglaubigte Erklärung erfolgen. Nach der Ausschlagung kann sie nicht rückgängig gemacht werden. Es ist üblich, auszuschlagen, wenn die Schulden des Erblassers den Wert des Vermögens übersteigen.