Internationales Familienrecht

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Bonsai representando equilíbrio e resiliência em relações familiares no direito internacional

Internationales Familienrecht

Juristische Beratung spezialisiert auf Familienrechtsfälle mit internationalen Bezügen, insbesondere Deutschland, Brasilien und Portugal. Vertretung in internationalen Scheidungsverfahren, Festsetzung und Änderung von Unterhaltszahlungen, Sorgerecht, Umgangsrecht und Regelung der elterlichen Verantwortung, stets unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen beteiligten Gerichtsbarkeiten.

Strategische Beratung bei der Festlegung des Güterstands, der Vermögensaufteilung und der rechtlichen Organisation transnationaler Familienbeziehungen unter sorgfältiger Analyse der rechtlichen Auswirkungen in verschiedenen Ländern. Tätigkeit bei der Anerkennung und Bestätigung ausländischer Entscheidungen, um deren Gültigkeit und rechtliche Wirksamkeit im zuständigen Hoheitsgebiet zu gewährleisten.

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Häufig gestellte Fragen

Die Scheidung in Deutschland ist immer gerichtlich und erfordert eine Trennungszeit von mindestens einem Jahr (Trennungsjahr). Für Brasilianer, die in Brasilien geheiratet haben und in Deutschland leben, kann das Verfahren vom deutschen Familiengericht geführt werden, sofern einer der Ehegatten seinen gewöhnlichen Wohnsitz im Land hat. Das deutsche Urteil kann dann in Brasilien anerkannt werden. Eine spezialisierte Rechtsberatung wird empfohlen, um die für den Fall günstigste Gerichtsbarkeit zu bestimmen.

Ja, aber dies muss offiziell anerkannt werden. Brasilianische gerichtliche Scheidungen müssen von der zuständigen Landesjustizverwaltung in Deutschland (Landesjustizverwaltung) validiert werden. Außergerichtliche Scheidungen (die in Brasilien vor einem Notar durchgeführt wurden) erfordern ein spezifisches Anerkennungsverfahren, da Deutschland diese nicht automatisch anerkennt. Das Verfahren beinhaltet eine beglaubigte Übersetzung und Apostillierung der Dokumente.

Die internationale Kinderschutzaufsicht wird durch die Haager Konvention von 1980 geregelt, deren Unterzeichner sowohl Brasilien als auch Deutschland sind. Das zuständige Gericht ist in der Regel das des Landes, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In Fällen unangemessener Verbringung (wenn ein Elternteil das Kind ohne Erlaubnis in ein anderes Land bringt) ist das Rückführungsverfahren dringend und erfordert spezialisierte Anwälte in beiden Ländern.

Ja. Sowohl Brasil als auch Deutschland sind Teil internationaler Abkommen, die die grenzüberschreitende Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen ermöglichen, darunter das New Yorker Übereinkommen und die EU-Verordnung Nr. 4/2009 (für Beziehungen innerhalb der EU). Die Höhe wird nach den Regeln des Landes berechnet, in dem das Verfahren stattfindet. In Deutschland ist die Düsseldorfer Tabelle die wichtigste Referenz für die Berechnung.

Ja. In Deutschland ist bei der gerichtlichen Scheidung für mindestens eine Partei ein Anwaltszwang vorgeschrieben. Bei einvernehmlichen Scheidungen benötigt nur der Antragsteller einen Anwalt. Bei streitigen Scheidungen benötigen beide. Ein Anwalt, der sowohl das deutsche als auch das brasilianische Rechtssystem versteht, ist unerlässlich, um Ihre Rechte in beiden Rechtssystemen zu schützen.