Spanien bietet verschiedene Wege zur Staatsbürgerschaft für Nachkommen von Spaniern und für Ausländer mit historischen Verbindungen zum Land. Das Gesetz zur demokratischen Erinnerung (Gesetz 20/2022), das seit Oktober 2022 in Kraft ist, hat den Zugang zur spanischen Staatsbürgerschaft für Nachkommen von Exilanten und Emigranten erheblich erweitert.
Das Büro Sandra Koelln bietet rechtliche Beratung und Begleitung für spanische Einbürgerungsverfahren an, mit Betreuung in Portugiesisch, Deutsch und Englisch.
A Gesetz zur Erinnerung an die Demokratie gewährt das Recht auf die spanische Staatsbürgerschaft für Nachkommen von Spaniern, die während des Bürgerkriegs und der Franco-Diktatur ausgewandert sind oder ins Exil gegangen sind. Die Hauptbegünstigten sind:
Achtung: Die Frist für die Beantragung der Staatsbürgerschaft nach diesem Gesetz ist begrenzt. Es wird empfohlen, den Prozess so bald wie möglich einzuleiten, um das Recht nicht zu verlieren.
Im Ausland geborene Personen, deren Vater oder Mutter Spanierin war, können das Recht ausüben, sich für die spanische Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Dieses Recht muss innerhalb bestimmter gesetzlicher Fristen ausgeübt werden.
Ausländer, die sich rechtmäßig in Spanien aufhalten, können nach 10 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Für Staatsangehörige der iberoamerikanischen Länder (einschließlich Brasilien), Portugals, Andorras, der Philippinen und Äquatorialguineas sowie für Nachkommen sephardischer Juden verkürzt sich diese Frist auf 2 Jahre.
Ehepartner von spanischen Staatsbürgern können nach 1 Jahr legalen Aufenthalts in Spanien die Staatsbürgerschaft beantragen, sofern sie seit mindestens 1 Jahr verheiratet sind.
Das Gesetz wurde im Oktober 2022 verabschiedet und enthält eine spezifische Umsetzungsfrist für Einbürgerungsanträge. Es ist unerlässlich, die geltenden Fristen zu prüfen, da diese begrenzt sein können. Kontaktieren Sie unser Büro, um die Berechtigung und die für Ihren Fall geltende Frist zu bestätigen.
Es kommt auf den Weg an. Das Gesetz zur demokratischen Erinnerung gilt hauptsächlich für Kinder und Enkelkinder. Bei Urenkeln sieht die Strategie in der Regel so aus, dass zuerst das Enkelkind die Staatsbürgerschaft erwirbt und dann das Urenkelkind einen Antrag als spanisches Kind stellt. Jeder Fall muss individuell geprüft werden.
Ja. Für Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder, einschließlich Brasiliens, gilt eine verkürzte Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung: nur 2 statt 10 Jahre. Dies ist einer der am leichtesten zugänglichen Wege für Brasilianer, die in Spanien leben oder leben wollen.
Ja, sofern die andere Staatsangehörigkeit aus einem iberoamerikanischen Land (einschließlich Brasilien) stammt. In diesen Fällen erlaubt Spanien die doppelte Staatsbürgerschaft, ohne dass diese aufgegeben werden muss. Für andere Staatsangehörigkeiten gelten andere Regeln.
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