12. Oktober 2026 · Von Dra. Sandra Koelln

Viele Brasilianerinnen und Brasilianer in Deutschland fragen sich, wo sie sich scheiden lassen müssen, wenn die Ehe in Brasilien geschlossen wurde.
Die gute Nachricht: In vielen Fällen ist die Scheidung in Deutschland möglich, auch wenn die Ehe in Brasilien geschlossen wurde und beide Ehegatten Brasilianer sind.
Es gibt jedoch einige wichtige rechtliche Punkte zu beachten, vor allem wenn das Paar Kinder oder Vermögen in beiden Ländern hat.
Kann ich mich in Deutschland scheiden lassen, obwohl ich in Brasilien geheiratet habe?
Ja! Dass die Ehe in Brasilien geschlossen wurde, steht einer Scheidung vor deutschen Gerichten nicht entgegen.
Haben beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, sind in der Regel die deutschen Gerichte für die Scheidung zuständig.
Aber Achtung: Lebt einer der Ehegatten in einem anderen Land, muss die Situation genauer geprüft werden.
Die Zuständigkeit des Gerichts hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten und den Umständen der Trennung.
Muss ich mich in Brasilien scheiden lassen oder kann ich wählen?
Auch das ist eine häufige Frage.
Je nach Situation kann die Scheidung in Brasilien oder in Deutschland erfolgen.
Diese Wahl ist jedoch nicht völlig frei. Es muss geprüft werden, ob die Behörden des gewählten Landes für das Verfahren zuständig sind.
In der Praxis ist außerdem zu berücksichtigen, wo das Paar lebt, ob minderjährige Kinder vorhanden sind, ob es Vermögen in Brasilien oder Deutschland gibt und welche Schritte danach erforderlich werden.
Die Scheidung in dem Land, in dem geheiratet wurde, ist nicht immer die einfachste oder passendste Lösung.
Wie läuft eine Scheidung in Deutschland ab?
In Deutschland wird die Ehe durch gerichtlichen Beschluss geschieden, vor dem Familiengericht.
Gilt deutsches Recht, müssen die Ehegatten in der Regel seit mindestens einem Jahr getrennt leben, dem sogenannten Trennungsjahr.
Wichtig: Für das Getrenntleben muss nicht unbedingt einer der Ehegatten ausziehen.
Das Paar kann weiter in derselben Wohnung leben, solange die eheliche Lebensgemeinschaft tatsächlich aufgehoben ist.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Der Scheidungsantrag muss über eine Anwältin oder einen Anwalt beim Gericht eingereicht werden.
Bei einvernehmlichen Scheidungen muss in der Regel nicht jeder Ehegatte einen eigenen Anwalt beauftragen, wenn nur einer den Antrag stellt und der andere der Scheidung lediglich zustimmt.
Der beauftragte Anwalt vertritt jedoch nur seinen Mandanten, nicht beide Ehegatten.
Welches Recht gilt: brasilianisches oder deutsches?
Das ist bei internationalen Scheidungen eine besonders wichtige Frage.
Viele glauben, dass sich die Scheidung zwingend nach brasilianischem Recht richtet, weil sie in Brasilien geheiratet haben.
So ist es nicht.
Welches Recht auf die Scheidung anzuwenden ist, bestimmen die Regeln des Internationalen Privatrechts.
Haben beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, gilt für die Scheidung in der Regel deutsches Recht, sofern keine Besonderheiten vorliegen, etwa eine wirksame Wahl eines anderen Rechts.
Fragen wie Vermögensaufteilung, Unterhalt und Sorgerecht für die Kinder können jedoch anderen Regeln unterliegen.
Deshalb sollte jeder Fall einzeln geprüft werden.
Und wenn das Paar Immobilien oder Geld in Brasilien hat?
Vermögen in Brasilien steht einer Scheidung in Deutschland nicht entgegen.
Bei der Aufteilung dieses Vermögens ist jedoch Vorsicht geboten.
Einer der ersten Punkte, die wir prüfen, ist der Güterstand der Ehe und welches Recht für die vermögensrechtlichen Beziehungen des Paares gilt.
Außerdem ist zu klären, ob in Brasilien zusätzliche Verfahren erforderlich sind, vor allem bei Immobilien.
Scheidung und Vermögensaufteilung sind unterschiedliche rechtliche Fragen und müssen nicht immer im selben Verfahren geregelt werden.
Ist eine in Deutschland ausgesprochene Scheidung in Brasilien gültig?
Ja, ein deutscher Scheidungsbeschluss kann in Brasilien rechtliche Wirkung entfalten.
Es ist jedoch zu prüfen, wie diese Entscheidung bei den brasilianischen Behörden anerkannt und eingetragen werden muss.
Bei einer einfachen einvernehmlichen Scheidung ohne Regelungen zu Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögensaufteilung kann die Eintragung unter Umständen direkt beim brasilianischen Standesamt (Cartório) erfolgen, ohne Anerkennungsverfahren vor dem Obersten Gericht Brasiliens (Superior Tribunal de Justiça, STJ).
In anderen Fällen kann die Anerkennung der ausländischen Entscheidung durch das STJ erforderlich sein.
Vor Beginn des Verfahrens empfiehlt es sich daher, auch zu klären, welche Schritte in Brasilien nötig sein werden.
Brauche ich für die Scheidung in Deutschland einen Anwalt?
Ja. In Deutschland muss der Scheidungsantrag durch eine Anwältin oder einen Anwalt gestellt werden.
Bei einvernehmlichen Scheidungen kann das Verfahren unter bestimmten Umständen mit nur einem Anwalt geführt werden, der den antragstellenden Ehegatten vertritt.
Gibt es jedoch Streit über Vermögen, Unterhalt oder andere familiäre Fragen, kann jeder Ehegatte eine eigene anwaltliche Vertretung benötigen.
In internationalen Fällen kann eine gute Beratung von Anfang an spätere Schwierigkeiten vermeiden.
Fazit
Wer in Brasilien geheiratet hat und heute in Deutschland lebt, muss für die Scheidung nicht nach Brasilien zurückkehren.
In vielen Fällen kann die Scheidung direkt vor deutschen Gerichten erfolgen.
Es ist jedoch wichtig zu klären, welches Gericht zuständig ist, welches Recht gilt und welche Wirkungen die Entscheidung in Brasilien hat.
Gerade wenn Kinder, Immobilien oder Vermögen in verschiedenen Ländern vorhanden sind, kann eine gute rechtliche Planung Komplikationen und unnötige Kosten vermeiden.
Sie brauchen Beratung zur Scheidung in Deutschland?
Die Kanzlei Koelln ist im Familienrecht und im internationalen Recht tätig und berät Brasilianerinnen und Brasilianer in Deutschland bei familiären Fragen, die mehrere Länder betreffen.
Gerne beraten wir Sie zu den Verfahren und den rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem Fall.
Sandra Helena Koelln
Rechtsanwältin – Deutschland
Advogada – Brasilien und Portugal
Kanzlei Koelln – Advocacia Internacional
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Stand: Oktober 2026.
